RICHTLINIEN

Richtlinien für unser Crowdfunding Angebot

Betroffene haben gemeinsam mit Ihren Rechtsanwälten oder Antidiskriminierungsberatern die Möglichkeit, eigene Fälle in unserem Crowdfunding Bereich finanzieren zu lassen. Wir stellen Ihnen hierfür die Plattform bereit, soweit einige Kriterien erfüllt werden.

 

Es besteht kein Rechtsanspruch. Jeder Sachverhalt wird einzeln geprüft. 

 

Folgende Kriterien müssen kumulativ vorliegen:

  • Der Sachverhalt beruht auf einer rechtlichen Diskriminierung aufgrund der Herkunft, der Hautfarbe, der Sprache oder der Religion
  • Betroffene werden bereits durch einen Rechtsanwalt vertreten oder von einer Antidiskriminierungsberatung unterstützt
  • Der Fall stammt aus dem Lebensbereich:  – Arbeitsmarkt (Bewerbung bis Kündigung, keine „Mobbingfälle“), –Wohnungsmarkt (Bewerbung bis Kündigung, keine Nachbarschaftsstreitigkeiten) – Bildung (im Bereich Schule aufgrund der rechtlichen Möglichkeiten nur eingeschränkt) – Dienstleistungen – Zugang zu öffentlichen Orten – Praktiken von Verwaltungs- und Vollzugsbehörden (Jobcenter, Polizei, kein Jugendamt/Familienstreitigkeiten)– Strafrecht (nur für Nebenkläger/innen)
  • Der Sachverhalt ist nachweisbar. Es gibt nur rechtliche Fragen.

 

! Nachbarschafts- und Familienstreitigkeiten,  und sog. „Mobbing“ werden durch die Plattform nicht unterstützt. Diese Fälle sind für die Weiterentwicklung des Antidiskriminierungsrechtes nicht geeignet. !

 

  • Zivil- und öffentlich-rechtliche Fälle, die im Anwendungsbereich des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) oder Landesantidiskriminierungsgesetzen sind. In öffentlich-rechtlichen Fällen werden nur jene unterstützt, die die Grundrechte Art. 3 und 4 Grundgesetz verletzen.

 

  • Die Aufschlüsselung der geforderten Summe muss offengelegt werden (Honorar für Rechtsanwälte, Gerichtskosten etc.). Es wird anschließend ein Tätigkeitsbericht angefordert.