Burkiniverbot-Therme

 

 

Kein Burkini in der Therme

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Diskriminierung in der Therme: Y aus NRW kämpft gegen No-Burkini-Politik

Y aus NRW trägt seit Kurzem ein islamisches Kopftuch. Zum Hochzeitstag besucht sie mit ihrem Ehemann die örtliche Therme. Doch als sie im Burkini erscheint, wird sie vom Personal der Therme abgewiesen.

Eine Untersuchung der ortsansässigen Antidiskriminierungsstelle zeigt, dass das Unternehmen eine strikte No-Burkini-Politik verfolgt und regelmäßig Frauen mit Burkini diskriminiert.

Y beschwert sich gemeinsam mit der Antidiskriminierungsstelle und macht innerhalb der Zweimonatsfrist Ansprüche nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz geltend. Da das Unternehmen die Ansprüche nicht anerkennt, klagt sie mit Unterstützung ihrer Rechtsanwältin Sezer.

Hygienestandards hinterfragt

Das Argument der Therme, der Burkini entspreche nicht den Hygienestandards, wird angezweifelt. Hautkrankheiten sind oft nicht mit bloßem Auge erkennbar und befinden sich häufig im Intimbereich – und wären daher auch durch einen normalen Badeanzug nicht sichtbar.

Erste Gerichtsverhandlung im Oktober

Im Oktober findet die erste Gerichtsverhandlung statt. Möglicherweise wird ein fachärztliches Gutachten eingeholt, um das vorgeschobene Hygieneargument zu entkräften. Ein solches Gutachten könnte dazu führen, dass die No-Burkini-Politik der Therme künftig nicht mehr haltbar ist.

Schlussfolgerung

Der Fall von Y aus NRW ist ein wichtiges Beispiel für Diskriminierung in öffentlichen Einrichtungen und wirft ein kritisches Licht auf die Praktiken der No-Burkini-Politik. Die Entscheidung des Gerichts könnte weitreichende Auswirkungen auf ähnliche Fälle in Deutschland haben.

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